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Altervorsorge

Immer stärker zieht sich der Staat aus der Rentenverantwortung und den Sozialleistungen zurück, weil die Sozialversicherungen überhaupt nicht mehr finanziert werden können und langsam ausdienen. Da wird es allerhöchste Zeit für eine eigene Altersabsicherung, in Form einer Privatrente zu sorgen.

Auch steigt die durchschnittliche Lebenserwartung immer mehr und wird im Jahre 2040 bei 90 Jahren liegen. Die Arbeitsplatzverlagerung der Firmen, sinkende Geburtenraten und falsche Entscheidungen der Politik der letzten Jahrzehnte sind die Ursachen dafür, dass der Staat sich zunehmend von den Versorgungssystemen verabschiedet.

Zukünftig wird das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegen und die jetzt 20 bis 40 Jahre alten Bürger/innen werden künftig mit 70 Jahren in die Rente gehen. Weil die staatliche Rentenkasse immer größere Finanzierungslücken aufweist, werden die genannten Alters-Gruppen in der Zukunft nur noch zirka 30 % ihres letzten Netto-Einkommens als Rente ausbezahlt bekommen.

Wegen dieser recht düsteren Aussichten bei der staatlichen Rentenversicherung ist es ratsam, wenn man seinen derzeitigen Lebensstandard auch im Rentenalter erhalten möchte, jetzt mit einer zusätzlichen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge beginnt.

Die politisch Verantwortlichen haben es in den letzten Jahren jedoch eklatant versäumt uns Bürger über die sich abzeichnende Versorgungslücke und damit auf die Wahrheit über den Zustand der staatlichen Rentenversicherung hinzuweisen. Viele Experten sehen das jetzige Gegenwirken als zu spät an und fordern eine generelle Neuordnung bei der Finanzierung des Versorgungssystems. Zwar versucht der Staat mit Bundeszuschüssen und weiteren Notmaßnahmen die angeschlagene Rentenkasse wieder auf stabile Füße zu stellen aber so richtig funktioniert dies nicht.

Laut dem §1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der staatlichen Rentenversicherung über einen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich geförderten Weg in eine Betriebsrente umgewandelt werden.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht über diese Möglichkeiten zu informieren, denn macht er es nicht, dann drohen ihn Schadensersatzansprüche die in die Millionen gehen können.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterstützt der Staat die fünf Varianten Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds. Für welche Variante sich der Arbeitgeber entscheidet liegt in seiner Hand.

Wenn der Arbeitgeber nichts anbietet, hat der Arbeitnehmer dennoch einen Anspruch auf eine Direktversicherung wo Einzahlungen von bis 1752 Euro sozialversicherungsfrei sind aber nur wenn der dazugehörige Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde.

Wer in diesem Jahr einen solchen Vertrag abgeschlossen hat und maximal 2496 Euro pro Jahr einzahlt, der muss bis 2008 keine Steuer und Sozialversicherung entrichten. Zusätzlich gibt es neben der betrieblichen Altersvorsorge noch unterschiedlichste private, sehr profitable Möglichkeiten um sich eine auskömmliche Rente aufzubauen.

Lassen Sie sich von uns durch einen Vorsorgeberater eingehend beraten, damit Sie im hohen Alter eine gute Rente haben.

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