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Krankenversicherung

Die Krankenversicherung in Deutschland als Teil des Gesundheitssystems soll dem Versicherten die Kosten für eine Behandlung nach Unfällen bzw. bei Erkrankungen erstatten. Man unterscheidet zwei Arten der Krankenversicherung:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist Teil des Solidarsystems (die Einnahmen der Krankenkassen berechnen sich aus den Mitgliedsbeiträgen der Versicherten) und versichert alle Arbeitnehmer (und deren Familienmitglieder) sowie Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Der Beitragssatz berechnet sich aus dem Einkommen des Versicherten, der einen gewissen Prozentsatz (zwischen 12 und 16 % je nach Krankenkasse) seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens einbezahlen muss.

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Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung, bei der sich Arbeitnehmer ab einem gewissen monatlichen Bruttogehalt (für das Jahr 2005: 3.900,- €) sowie Selbständige, Freiberufler und Beamte ohne Berücksichtigung des Einkommens versichern können. Die Beiträge berechnen sich hier aus individuellen Faktoren (Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand) der versicherten Person, wobei Familienmitglieder gesondert versichert werden müssen.

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Weiterführende Informationen

Chefarztbehandlung, Medikamente frei von Rezeptgebühr, weltweiter Krankheitsschutz, nur einige Vorteile der privaten Krankenversicherung. Und die Vorzüge, die man als Privatpatient in der Arztpraxis genießt, haben sich längst herum gesprochen. Wenn Sie von den ständigen Beitragserhöhungen Ihrer gesetzlichen Kasse bei immer schlechterer Leistung die Nase voll haben finden Sie hier eine günstige Alternative.
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