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Lebensversicherung

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination von Todesfallabsicherung und Kapitalanlage. Hier wird bei Tod der versicherten Person die vereinbarte Todesfallsumme an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Falls die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer erlebt, wird eine sogenannte Erlebensfallleistung an den Bezugsberechtigten, welches meist der Versicherungsnehmer selbst ist, ausgezahlt.

Die Versicherungssumme berechnet sich aus der Summe aller eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten und verzinst mit einem zugrundegelegten Zinssatz. Dieser Betrag ergibt sich bei einer gleichbleibenden Verzinsung über die gesamte Vertragslaufzeit. Die tatsächlich erreichbaren Leistungen liegen bei Zinsänderungen unter bzw. über diesem Betrag. Untergrenze ist die garantierte Versicherungssumme, sofern der Vertrag unverändert bis zum Ablauf fortgeführt wird. Der Teil der Auszahlung, der die Versicherungssumme übersteigt, entspricht der Überschussbeteiligung der Kapitallebensversicherung.

Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung. Dieser entspricht aber nicht dem tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin, sondern ist um Stornoabschläge vermindert.

Die Kapitallebensversicherung war wegen steuerlicher Vorteile eine weit verbreitete Kapitalanlage. Allerdings sind Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, nicht mehr von der Steuer befreit.

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Risikolebensversicherung

In der Risikolebensversicherung wird bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme an den oder die Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Die häufigste Formen sind die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme.

Bei fallender Versicherungssumme vermindert sich die Versicherungssumme über die gesamte Versicherungszeit um einen gewissen Betrag. Deshalb wird diese Form oft in Verbindung mit Darlehensverträgen zu deren Absicherung genutzt. Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird.

Ein Sonderfall der Risikolebensversicherung ist die Versicherung auf verbundene Leben. Sie dient der Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen wie z.B. Ehepaare und wird nur einmal bei Tod einer versicherten Person ausgezahlt.

Der Beitrag bzw. die Versicherungsprämie der Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand der versicherten Person, der zum Versicherungsbeginn festgestellt wird, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit der Versicherung.

Weiterführende Informationen

Mit der Lebensversicherung erreichen Sie gleich zwei Vorsorgeziele:
Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihr Gespartes. Eine Kapitallebensversicherung ist deshalb die zinsstarke Alternative zum einfachen Banksparen und gleichzeitig maßgeschneiderte Vorsorge für alle, die Sicherheit wollen. Vergleichen Sie jetzt, damit Sie Ihre Familie wohl versorgt wissen und noch eine gute Rendite erzielen.
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